Produkthaftung soll auch für Software gelten
Nach dem Regierungsentwurf (Drucksache 21/4297) fällt Software unter die Produkthaftung, ausdrücklich auch KI, egal in welcher Form sie bereitgestellt wird. Nach der EU-Richtlinie 2024/2853 gilt das für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 auf den Markt kommen. Wer ein Produkt auslaufen lässt, braucht einen Plan für Sicherheitsupdates.
Quelle: Deutscher Bundestag, April 2026; Richtlinie (EU) 2024/2853
