Unternehmen müssen KI-Kompetenz fördern, nicht mehr sicherstellen
Die Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli und fasst Art. 4 der KI-Verordnung neu: Wer KI anbietet oder einsetzt, unterstützt den Aufbau von KI-Kompetenz, muss aber kein bestimmtes Niveau mehr garantieren. Die strengeren Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, darunter die Regeln zu Trainingsdaten, gelten erst ab dem 2. Dezember 2027.
Quelle: Amtsblatt der EU, Juli 2026
